Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Statusglow
im Folgenden „Statusglow“ genannt:
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von der Agentur Statusglow gegenüber deren Kunden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung und Auftragsbestätigung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt Statusglow nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Als Vertragsgrundlage gilt die im jeweiligen Angebot von Statusglow enthaltene individuelle Preis- und Leistungsbeschreibung. Die ausgewiesenen Preise gelten ab Werk bzw. ab der ersten Gedanklichen Arbeit und schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sowie Steuern und Zölle, sofern nicht gesondert ausgewiesen, nicht ein und verstehen sich somit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Bei etwaigen Vorleistungen kann Statusglow eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Die Angebote von sind Statusglow freibleibend.
(2) Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei Statusglow eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme durch Statusglow genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten. Mit der Auftragserteilung verzichtet der Auftraggeber auf eine gesonderte Erklärung Statusglows über die Annahme seines Auftrages. Weicht eine Auftragsbestätigung von Statusglow vom Auftrag in wesentlicher Hinsicht ab, so gilt sie als neues Angebot.
(3) Statusglow behält sich vor, Aufträge abzulehnen, falls bei der Auftragsabwicklung Rechte Dritter verletzt, gegen Gesetze oder die Firmenphilosophie verstoßen würde. Statusglow wird den Auftraggeber in diesem Fall von der Auftragsablehnung entsprechend informieren.
(4) Der Auftraggeber hat spätestens bei der Erteilung des Auftrages seinen vollständigen (Firmen- / Vereins-) Namen, seine Adresse sowie eine Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum endgültigen Abschluss des Auftrages gewährleistet und über die er auch zu üblichen Arbeitszeiten erreichbar ist. Für Fehler und Terminschwierigkeiten, die auf mangelhaften Kommunikationsmöglichkeiten seitens des Auftraggebers beruhen, kann Statusglow nicht haftbar gemacht werden.
3. Rücktrittsregelung
(1) Kommt es zum Vertragsrücktritt durch Statusglow aus wichtigem Grunde oder tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass ein wichtiger Grund ihn hierzu berechtigt, so steht Statusglow die vereinbarte Vergütung für den Auftrag abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber unbenommen.
(2) Als wichtiger Grund im Sinne des Absatzes 1 gilt insbesondere:
wenn die Auftragsdurchführung gegen zwingende Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen würde.
wenn der Auftraggeber die zum Auftrag benötigten Daten nicht rechtzeitig bereitstellt und dies auch nach Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist durch Statusglow nicht tut.
wenn der Auftraggeber eine geschuldete Vorauszahlung nicht rechtzeitig leistet und dies auch nach Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist durch Statusglow nicht tut.
4. Grundsätze der Auftragsausführung
(1) Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit der gelieferten Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von Statusglow zu verantworten sind. Für die Inhalte der zur Auftragsausführung durch den Kunden an Statusglow übertragenen Vorlagen, Webinhalte, Druckdaten und Dateien, insbesondere Bilddateien, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Bei allen an Statusglow übermittelten Aufträgen werden die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte des Kunden vorausgesetzt. Der Kunde haftet für alle aus einer Verletzung der vorgenannten Rechte entstehenden Folgen und stellt Statusglow bei einer Inanspruchnahme durch Dritte von jeglicher Haftung frei.
(2) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten – dies gilt auch für Datenträger und Daten – unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens Statusglow. Statusglow ist nicht zur Herausgabe von Zwischenerzeugnissen verpflichtet, sofern nicht schriftlich eine solche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen der Nichteinhaltung verbindlicher Termine durch Statusglow sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber hat diese schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen Frist angedroht oder es handelt sich um einen Fixtermin.
(4) Bei der Übermittlung von Fremddaten gilt die Produktionsfreigabe mit Übersendung druckfähiger Daten an Statusglow als erteilt, es sei denn, dass Statusglow mit der Erstellung eines Proofs, eines Maschinenandrucks oder explizit mit der Überprüfung der Daten beauftragt wurde. Statusglow ist nicht verpflichtet, unverlangt eingereichte Ausdrucke oder Daten zur Kenntnis zu nehmen oder aufzubewahren. Das Gleiche gilt für andere Muster, z.B. Falz- oder Verarbeitungsmuster, Farbmuster, Druckerzeugnisse früherer Aufträge – egal ob diese bei Statusglow oder bei anderen Druckereien hergestellt wurden.
(5) Wird Statusglow mit der Erstellung von Daten beauftragt, erhält der Auftraggeber vor der Gestaltung und Produktion eine Vorschau des Korrekturabzugs oder Design- und Webentwurfs. Diese Vorschau kann auf Papier oder digital vorgezeigt werden. Aufgabe des Auftraggebers ist es, diese Vorschau eingehend (inhaltlich und gestalterisch) zu prüfen, Korrekturen zu übermitteln bzw. die Produktions- bzw. Webfreigabe zu erteilen. Für Mängel, die bereits in der Vorschau vorlagen, aber nicht vom Auftraggeber moniert wurden, kann Statusglow nicht haftbar gemacht werden.
(6) Statusglow ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten, insbesondere Arbeiten an den Druckdaten, ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbständig auszuführen, wenn dies in dessen wirtschaftlichem Interesse liegt oder der Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages dient. Überschreiten die Kosten dieser zusätzlichen Arbeiten 10% der vereinbarten Vergütung nicht, gilt die Zustimmung des Auftraggebers zur Übernahme dieser Mehrkosten auch ohne Absprache mit ihm als erteilt. Für die Übernahme von Mehrkosten, die dem Auftraggeber durch die Ausführung von Vorarbeiten entstehen und die 10% der vereinbarten Vergütung für den Auftrag übersteigen, ist die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
(7) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Leistung ganz oder teilweise, oder kommt der Auftrag aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so kann Statusglow unbeschadet aller sonstigen Ansprüche für die Beseitigung bereits hergestellter Materialien / Einrichtungen Schadenersatz in Höhe von 10% des Auftragswertes oder des entsprechenden Teils verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
(8) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass es sich bei den Leistungen von Statusglow um Kreativ-Leistungen handelt und es dementsprechend zu geringen zeitlichen Verzögerungen von Terminen kommen kann, da entsprechende Kreativ-Leistungen nicht verhersehbar oder planbar sind.
5. Leistugnsumfang, Vergütung
(1) Die Leistungsbeschreibung von Statusglow enthält den Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung. Wenn keine Leistungsvergütung vereinbart wurde, gilt der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Stundensatz gemäß Angebot- bzw. Auftragsbestätigung.
Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Wenn Statusglwo wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers ein Mehraufwand entsteht, wird dieser als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen oder dem von Statusglow festgelegtem Stundensatz in Höhe von 60,00€ berechnet. Nach Lieferung des Endproduktes wird die Vergütung fällig.
(2) Wenn infolge unrichtiger, nachträglich berichtigter oder lückenhafter Angaben von Seiten des Kunden Arbeiten ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder sich die Fertigstellung verzögert, trägt der Auftraggeber den Schaden, sofern er diesen zu vertreten hat.
(3) Obenliegende Leistungen darf Statusglow auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen.
(4) Bei vorzeitiger Kündigung eines Auftrags durch den Auftraggeber, den er gegenüber Statusglow freigegeben hat, gilt §649 BGB bezüglich des Honorars der Agentur zwischen den Vertragspartnern.
(5) Es obliegt dem Auftraggeber, die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) vorzunehmen.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Statusglow übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis frei von allen Ersatzansprüchen Dritter.
(6.) Vom Auftraggeber vor- oder freigegebene Sachaussagen über Produkte und Leistungen müssen nicht mehr von Statusglow auf Richtigkeit überprüft werden.
(7) Sofern nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, hat Statusglow die Leistungen auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken, Urheberschutz).
Statusglow ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.
(8) Zwecks Prüfung und Zustimmung werden dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung von Statusglow vorgelegt. Mit der Freigabe der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Inhalt, Bild und Ton.
(9) Für den Designer besteht eine Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Auftrags. Wenn auf Wunsch des Auftraggebers während oder nach der Produktion noch Änderungen auszuführen sind, so hat der Auftraggeber diese Mehrkosten zu tragen.
(10) Auch wenn der Auftraggeber das in Auftrag gegebenen und gelieferte Bild-, Layoutmaterial, Printprodukt, Webinhalt oder sonstige Leistung nicht veröffentlicht oder nutzt, muss das vereinbarte Honorar gemäß III. 1. AGB in voller Höhe gezahlt werden.
(11) Werden die von Statusglow gelieferten Entwürfe erneut oder in größerem Umfang oder in einem anderen Rahmen als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber zu einer angemessenen Vergütung für die zusätzliche Nutzung verpflichtet.
6. Lieferung
(1) Hat sich Statusglow als Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person bzw. den Frachtführer übergeben worden ist.
(2) Der Auftraggeber hat das Recht, den Frachtführer zu bestimmen. Macht der Auftraggeber davon keinen Gebrauch, so beauftragt Statusglow unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt dritte Unternehmen (Frachtführer) mit dem Versand, für deren Tätigkeit jegliche Haftung durch Statusglow ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Auslieferungstermine, es sei denn Statusglow ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen. Das Versandgut ist dabei unabhängig von seinem tatsächlichen Wert nur in üblichem Umfang zu dem jeweils geringsten versicherbaren Wert versichert. Zusätzliche Versicherungen / höhere Versicherungssummen werden nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers auf dessen Kosten abgeschlossen.
(3) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von Statusglow ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Durch Betriebsstörungen verursachte Verzögerungen – sowohl im Betrieb von Statusglow als auch in dem eines Zulieferers oder Subunternehmers – (insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt) berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses und verlängern die Lieferfristen um den entsprechenden Zeitraum.
(4) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Auflage sind produktionsbedingt nicht immer auszuschließen und können nicht beanstandet werden. Es wird die tatsächlich gelieferte Menge berechnet.
7. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung
(1) Die gelieferten oder bereitgestellten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Statusglow; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die Statusglow im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
(2) Zur Weiterveräußerung der gelieferten Waren ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung, die er gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche aus Versicherungsleistungen wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder wegen unerlaubter Handlung sicherungshalber in voller Höhe des Statusglow geschuldeten Preises / der geschuldeten Forderung an Statusglow ab. Statusglow nimmt die Abtretung an.
(3) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Statusglow anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Gewährleistung
(1) Bei unerheblichen Mängeln bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden. Als Mängel gelten nur technische Fehler, die nach dem aktuellen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte. Farbliche Differenzen, Bildbeschnitt oder Farbverschiebungen zwischen den Erzeugnissen, Webinhalten und den Originaldaten sind keine Mängel. Eine Qualitätseinbuße durch eine mangelhafte Qualität (z. B. Auflösung) von Originalbilddaten stellt ebenfalls keinen Mangel dar.
(2) Bei vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten und Webinhalten übernimmt Statusglow keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Daten beruhen. Eine Gewährleistung durch Statusglow entfällt insbesondere für Druckdaten, die im RGB-Farbraum erstellt sind und / oder CMYK-Farbprofile beinhalten und / oder eine zu geringe oder zu hohe Auflösung aufweisen und / oder fehlende, defekte, nicht zu verarbeitende bzw. nicht eingebettete Schriften verwenden.
(3) Hat der Auftraggeber keinen von Statusglow erstellten Proof oder Maschinenandruck bestellt oder einem von Statusglow erstellten Proof oder Maschinenandruck nach Kenntnisnahme nicht widersprochen, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn sie beziehen sich auf Mängel, für welche die Kenntnisnahme eines Proofs oder Maschinenandrucks ohne jede Bedeutung ist.
(4) Hat der Auftraggeber nach Übermittlung eines Korrekturabzuges die Produktionsfreigabe erteilt, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn sie beziehen sich auf Mängel, für welche die Produktionsfreigabe nach Prüfung eines Korrekturabzuges ohne jede Bedeutung ist.
(5) Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur schriftlich und unverzüglich nach Empfang der Ware zulässig. Liegen berechtigte Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, so ist Statusglow nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.
(6) Im Übrigen gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Haftungsausschluss
(1) Außerhalb zwingender gesetzlicher Vorgaben haftet Statusglow nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. In jedem Falle haftet Statusglow maximal bis zur Höhe des Auftragswertes.
Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet Statusglow nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Ist die Haftung von Statusglow ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(3) Statusglow haftet nicht für Schäden, die durch die Freischaltung und den Einsatz der durch sie erstellten Website entstehen und übernimmt keine Garantie und Haftung für die Erreichbarkeit und Platzierung der Domain in den Internet-Suchmaschinen. Ferner wird eine Haftung für entgangenen Gewinn oder nicht erzielte Einsparungen ausgeschlossen.
(5) Der Auftraggeber stellt Statusglow von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann Statusglow nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen von Statusglow, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an Statusglow zu übermitteln.
9. Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Statusglow auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Statusglow selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Statusglow ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet, sofern nicht anderweitige gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
10. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, und Urkundenprozessen, der Sitz von Statusglow. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
(3) Alle Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Eine etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
5 Diskretionsklausel
Statusglow verpflichtet sich zur absoluten Diskretion. Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer des Beratungsverhältnisses hinaus. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind.
Bewerbungsunterlagen und persönliche, schriftlich vorhandene Unterlagen (Eigentum der Kundschaft) werden nach der letzten Beratung dem Kunden zurück gegeben. Als Vertrauensperson untersteht Statusglwo zudem der gesetzlichen Schweigepflicht gemäss Art 28 Schweizerisches Zivilgesetzbuch. Diese Schweigepflicht bleibt auch nach der Beendigung meiner Beratungstätigkeit bestehen.
Kontaktinformationen
Statusglow – Werbeagentur & Internetagentur
Lampestraße 6, 04107 Leipzig
Mail: mail@statusglow.de
Telefon: 0341-12576119