Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Statusglow

im Folgenden „Statusglow“ genannt:

1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lie­fe­run­gen und sonstigen Leistungen von der Agentur Statusglow gegenüber deren Kun­den. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung und Auftragsbestätigung gültige Fassung der All­ge­mei­nen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt Statusglow nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Als Vertragsgrundlage gilt die im jeweiligen Angebot von Statusglow ent­hal­tene individuelle Preis- und Leistungsbeschreibung. Die ausgewiesenen Prei­se gelten ab Werk bzw. ab der ersten Gedanklichen Arbeit und schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sowie Steuern und Zölle, sofern nicht gesondert ausgewiesen, nicht ein und verstehen sich somit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Bei etwaigen Vorleistungen kann Statusglow eine angemessene Voraus­zahlung verlangen. Die Angebote von sind Statusglow freibleibend.

(2) Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei Statusglow eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme durch Statusglow genügt die Absendung einer Auftrags­bestätigung ebenso wie der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten. Mit der Auftragserteilung ver­zichtet der Auftraggeber auf eine gesonderte Erklärung Statusglows über die Annahme seines Auftrages. Weicht eine Auftragsbestätigung von Statusglow vom Auftrag in wesentlicher Hinsicht ab, so gilt sie als neues Angebot.

(3) Statusglow behält sich vor, Aufträge abzulehnen, falls bei der Auf­trags­abwick­lung Rechte Dritter verletzt, gegen Gesetze oder die Firmen­philoso­phie verstoßen würde. Statusglow wird den Auftraggeber in diesem Fall von der Auftragsablehnung entsprechend informieren.

(4) Der Auftraggeber hat spätestens bei der Erteilung des Auftrages seinen vollständigen (Firmen- / Vereins-) Namen, seine Adresse sowie eine Telefon­nummer und / oder E-Mail-Adresse anzugeben, deren technische Funk­tions­fähig­keit er vom Zeit­punkt der Auf­trags­ertei­lung bis zum end­gülti­gen Ab­schluss des Auf­trages ge­währ­leis­tet und über die er auch zu üb­lichen Arbeits­zeiten erreich­bar ist. Für Fehler und Termin­schwierig­keiten, die auf mangelhaften Kommunika­tions­möglich­keiten seitens des Auf­trag­gebers beruhen, kann Statusglow nicht haft­bar gemacht werden.

3. Rücktrittsregelung

(1) Kommt es zum Vertrags­rück­tritt durch Statusglow aus wich­tigem Grunde oder tritt der Auf­trag­geber vom Vertrag zurück, ohne dass ein wich­tiger Grund ihn hierzu be­rech­tigt, so steht Statusglow die ver­ein­barte Ver­gütung für den Auf­trag abzüglich er­sparter Auf­wen­dungen zu. Der Nach­weis eines geringeren Schadens bleibt dem Auf­trag­geber un­benom­men.

(2) Als wichtiger Grund im Sinne des Absatzes 1 gilt insbesondere:

wenn die Auftrags­durch­führung gegen zwin­gende Rechts­vor­schrif­ten ver­stoßen oder die Rechte Dritter ver­let­zen würde.
wenn der Auftraggeber die zum Auftrag benötigten Daten nicht recht­zeitig bereit­stellt und dies auch nach Mah­nung unter Setzung einer an­gemes­senen Nach­frist durch Statusglow nicht tut.
wenn der Auftraggeber eine geschul­dete Voraus­zahlung nicht recht­zeitig leistet und dies auch nach Mahnung unter Set­zung einer an­gemes­senen Nach­frist durch Statusglow nicht tut.

4. Grundsätze der Auftragsausführung

(1) Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Rich­tig­keit der gelieferten Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Daten­träger­fehler vorliegen, diese aber nicht von Statusglow zu verantworten sind. Für die Inhalte der zur Auftragsausführung durch den Kunden an Statusglow übertragenen Vorlagen, Webinhalte, Druckdaten und Dateien, insbesondere Bild­dateien, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Bei allen an Statusglow übermittelten Aufträgen werden die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte des Kunden vorausgesetzt. Der Kunde haftet für alle aus einer Verletzung der vorgenannten Rechte entstehenden Folgen und stellt Statusglow bei einer Inanspruchnahme durch Dritte von jeglicher Haftung frei.

(2) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten – dies gilt auch für Datenträger und Daten – unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens Statusglow. Statusglow ist nicht zur Heraus­gabe von Zwischenerzeugnissen verpflichtet, sofern nicht schrift­lich eine solche Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich. Schaden­ersatz­an­sprü­che des Kunden wegen der Nicht­einhal­tung ver­bind­licher Termine durch Statusglow sind aus­drück­lich aus­geschlos­sen, es sei denn der Auf­trag­geber hat diese schrift­lich unter Setzung einer wei­teren an­gemes­senen Frist an­gedroht oder es handelt sich um einen Fix­termin.

(4) Bei der Übermittlung von Fremddaten gilt die Produktionsfreigabe mit Über­sendung druckfähiger Daten an Statusglow als erteilt, es sei denn, dass Statusglow mit der Erstellung eines Proofs, eines Maschinenandrucks oder explizit mit der Überprüfung der Daten beauftragt wurde. Statusglow ist nicht verpflichtet, unverlangt eingereichte Ausdrucke oder Daten zur Kenntnis zu nehmen oder aufzubewahren. Das Gleiche gilt für andere Muster, z.B. Falz- oder Verarbeitungsmuster, Farbmuster, Druckerzeugnisse früherer Aufträge – egal ob diese bei Statusglow oder bei anderen Druckereien hergestellt wur­den.

(5) Wird Statusglow mit der Erstellung von Daten beauftragt, erhält der Auf­traggeber vor der Gestaltung und Produk­tion eine Vorschau des Korrekturabzugs oder Design- und Webentwurfs. Diese Vorschau kann auf Papier oder digital vorgezeigt werden. Aufgabe des Auftraggebers ist es, diese Vorschau eingehend (inhaltlich und gestalterisch) zu prüfen, Korrekturen zu über­mit­teln bzw. die Produktions- bzw. Webfreigabe zu erteilen. Für Mängel, die bereits in der Vorschau vor­lagen, aber nicht vom Auftraggeber moniert wurden, kann Statusglow nicht haftbar gemacht werden.

(6) Statusglow ist berechtigt, jedoch nicht ver­pflich­tet, not­wen­dige Vor­ar­bei­ten, ins­beson­dere Ar­bei­ten an den Druck­daten, ohne Rück­spra­che mit dem Auf­trag­geber selb­stän­dig aus­zu­füh­ren, wenn dies in des­sen wirt­schaft­li­chem In­te­resse liegt oder der Ein­hal­tung des Fertig­stellungs­termins des Auf­tra­ges dient. Über­schrei­ten die Kosten die­ser zu­sätz­li­chen Ar­bei­ten 10% der ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung nicht, gilt die Zu­stim­mung des Auf­trag­gebers zur Über­nahme dieser Mehr­kosten auch ohne Ab­spra­che mit ihm als er­teilt. Für die Über­nahme von Mehr­kosten, die dem Auf­trag­geber durch die Aus­füh­rung von Vor­arbei­ten ent­stehen und die 10% der ver­ein­bar­ten Ver­gütung für den Auf­trag über­stei­gen, ist die Zu­stim­mung des Auf­trag­gebers er­for­der­lich.

(7) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Leistung ganz oder teil­weise, oder kommt der Auf­trag aus einem vom Auf­trag­geber zu ver­tre­ten­den Grunde nicht zur Durch­führung, so kann Statusglow un­be­scha­det aller sonsti­gen An­sprü­che für die Be­sei­ti­gung be­reits her­ge­stell­ter Ma­te­ria­lien / Ein­rich­tun­gen Scha­den­ersatz in Höhe von 10% des Auf­trags­wertes oder des ent­spre­chen­den Teils ver­lan­gen. Der Nach­weis eines ge­rin­ge­ren Scha­dens bleibt dem Auf­trag­geber vor­behal­ten.

(8) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass es sich bei den Leistungen von Statusglow um Kreativ-Leistungen handelt und es dementsprechend zu geringen zeitlichen Verzögerungen von Terminen kommen kann, da entsprechende Kreativ-Leistungen nicht verhersehbar oder planbar sind.

5. Leistugnsumfang, Vergütung

(1) Die Leistungsbeschreibung von Statusglow enthält den Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung. Wenn keine Leistungsvergütung vereinbart wurde, gilt der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Stundensatz gemäß Angebot- bzw. Auftragsbestätigung.

Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Wenn Statusglwo wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers ein Mehraufwand entsteht, wird dieser als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen oder dem von Statusglow festgelegtem Stundensatz in Höhe von 60,00€ berechnet. Nach Lieferung des Endproduktes wird die Vergütung fällig.

(2) Wenn infolge unrichtiger, nachträglich berichtigter oder lückenhafter Angaben von Seiten des Kunden Arbeiten ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder sich die Fertigstellung verzögert, trägt der Auftraggeber den Schaden, sofern er diesen zu vertreten hat.

(3) Obenliegende Leistungen darf Statusglow auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen.

(4) Bei vorzeitiger Kündigung eines Auftrags durch den Auftraggeber, den er gegenüber Statusglow freigegeben hat, gilt §649 BGB bezüglich des Honorars der Agentur zwischen den Vertragspartnern.

(5) Es obliegt dem Auftraggeber, die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) vorzunehmen.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Statusglow übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis frei von allen Ersatzansprüchen Dritter.

(6.) Vom Auftraggeber vor- oder freigegebene Sachaussagen über Produkte und Leistungen müssen nicht mehr von Statusglow auf Richtigkeit überprüft werden.

(7) Sofern nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, hat Statusglow die Leistungen auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken, Urheberschutz).

Statusglow ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.

(8) Zwecks Prüfung und Zustimmung werden dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung von Statusglow vorgelegt. Mit der Freigabe der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Inhalt, Bild und Ton.

(9) Für den Designer besteht eine Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Auftrags. Wenn auf Wunsch des Auftraggebers während oder nach der Produktion noch Änderungen auszuführen sind, so hat der Auftraggeber diese Mehrkosten zu tragen.

(10) Auch wenn der Auftraggeber das in Auftrag gegebenen und gelieferte Bild-, Layoutmaterial, Printprodukt, Webinhalt oder sonstige Leistung nicht veröffentlicht oder nutzt, muss das vereinbarte Honorar gemäß III. 1. AGB in voller Höhe gezahlt werden.

(11) Werden die von Statusglow gelieferten Entwürfe erneut oder in größerem Umfang oder in einem anderen Rahmen als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber zu einer angemessenen Vergütung für die zusätzliche Nutzung verpflichtet.

6. Lieferung

(1) Hat sich Statusglow als Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auf­trag­geber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Per­son bzw. den Frachtführer übergeben worden ist.

(2) Der Auftraggeber hat das Recht, den Frachtführer zu bestimmen. Macht der Auftraggeber davon keinen Gebrauch, so beauftragt Statusglow unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt dritte Unternehmen (Frachtführer) mit dem Versand, für deren Tätigkeit jegliche Haftung durch Statusglow aus­ge­schlos­sen ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber ver­ein­bar­ten Aus­lie­fe­rungs­­ter­mine, es sei denn Statusglow ist grobe Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz vor­zu­wer­fen. Das Versandgut ist dabei unabhängig von seinem tatsächlichen Wert nur in üblichem Umfang zu dem jeweils ge­ringsten ver­sicher­baren Wert versichert. Zusätzliche Versicherungen / höhere Versicherungssummen wer­den nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers auf dessen Kosten ab­ge­schlos­sen.

(3) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von Statusglow ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Durch Betriebsstörungen verursachte Ver­zö­ge­rungen – sowohl im Betrieb von Statusglow als auch in dem eines Zu­lie­fe­rers oder Subunternehmers – (insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle hö­he­rer Gewalt) berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses und ver­län­gern die Liefer­fristen um den entsprechenden Zeitraum.

(4) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Auflage sind produktionsbedingt nicht immer auszuschließen und können nicht beanstandet werden. Es wird die tatsächlich gelieferte Menge berechnet.

7. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung

(1) Die gelieferten oder bereitgestellten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Statusglow; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen be­ruf­li­chen Tätig­keit ist, auch darüber hinaus aus der lau­fen­den Ge­schäfts­bezie­hung bis zum Aus­gleich aller For­de­rungen, die Statusglow im Zu­sammen­hang mit dem Ver­trag zu­stehen.

(2) Zur Weiterveräußerung der gelieferten Waren ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung, die er gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche aus Versicherungsleistungen wegen Untergangs oder Be­schä­di­gung der Vorbehaltsware oder wegen unerlaubter Handlung si­che­rungs­hal­ber in vol­ler Höhe des Statusglow ge­schul­de­ten Preises / der geschuldeten Forderung an Statusglow ab. Statusglow nimmt die Abtretung an.

(3) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Ge­gen­ansprüche von Statusglow anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8. Gewährleistung

(1) Bei unerheblichen Mängeln bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden. Als Mängel gelten nur technische Fehler, die nach dem aktuellen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Ge­sichts­punkte. Farbliche Differenzen, Bildbeschnitt oder Farbverschiebungen zwi­schen den Erzeugnissen, Webinhalten und den Originaldaten sind keine Mängel. Eine Qua­li­täts­ein­buße durch eine mangelhafte Qualität (z. B. Auflösung) von Ori­gi­nal­bild­daten stellt ebenfalls keinen Mangel dar.

(2) Bei vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten und Webinhalten übernimmt Statusglow keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Daten beruhen. Eine Gewährleistung durch Statusglow entfällt insbesondere für Druckdaten, die im RGB-Farbraum erstellt sind und / oder CMYK-Farbprofile beinhalten und / oder eine zu geringe oder zu hohe Auflösung aufweisen und / oder fehlende, defekte, nicht zu verarbeitende bzw. nicht eingebettete Schriften verwenden.

(3) Hat der Auftraggeber keinen von Statusglow erstellten Proof oder Ma­schi­nen­andruck bestellt oder einem von Statusglow erstellten Proof oder Ma­schi­nen­andruck nach Kenntnisnahme nicht widersprochen, so sind Ge­währ­leistungs­ansprüche ausgeschlossen, es sei denn sie beziehen sich auf Män­gel, für welche die Kenntnisnahme eines Proofs oder Maschinenandrucks ohne jede Bedeutung ist.

(4) Hat der Auftraggeber nach Übermittlung eines Korrekturabzuges die Pro­duk­tions­frei­gabe erteilt, so sind Gewährleistungsansprüche aus­ge­schlos­sen, es sei denn sie beziehen sich auf Mängel, für welche die Pro­duktionsfreigabe nach Prüfung eines Korrekturabzuges ohne jede Be­deu­tung ist.

(5) Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur schriftlich und unverzüglich nach Empfang der Ware zulässig. Liegen berechtigte Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, so ist Statusglow nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nach­besserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Ist die vom Auftraggeber ge­wählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.

(6) Im Übrigen gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Be­stimmungen.

9. Haftungsausschluss

(1) Außerhalb zwingender gesetzlicher Vorgaben haftet Statusglow nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. In jedem Falle haftet Statusglow maximal bis zur Höhe des Auftragswertes.

Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet Statusglow nicht.

(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Pro­dukt­haf­tungs­gesetz bleibt unberührt.

(3) Ist die Haftung von Statusglow ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Er­füllungsgehilfen.

(3) Statusglow haftet nicht für Schäden, die durch die Freischaltung und den Einsatz der durch sie erstellten Website entstehen und übernimmt keine Garantie und Haftung für die Erreichbarkeit und Platzierung der Domain in den Internet-Suchmaschinen. Ferner wird eine Haftung für entgangenen Gewinn oder nicht erzielte Einsparungen ausgeschlossen.

(5) Der Auftraggeber stellt Statusglow von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann Statusglow nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen von Statusglow, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an Statusglow zu übermitteln.

9. Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Statusglow auf Da­ten­trägern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung seiner per­sonen­bezogenen Daten aus­drück­lich zu. Die ge­spei­cher­ten per­sön­li­chen Daten werden von Statusglow selbst­verständ­lich ver­trau­lich be­han­delt. Die Er­he­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung der per­sonen­bezogenen Daten des Kunden er­folgt unter Beach­tung des Bundes­daten­schutz­gesetzes (BDSG) und des Tele­medien­gesetzes (TMG).

(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Statusglow ist in diesem Fall zur sofortigen Lö­schung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet, sofern nicht an­der­wei­tige gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

10. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und Gerichtstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, und Urkundenprozessen, der Sitz von Statusglow. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

(3) Alle Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Eine etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

5 Diskretionsklausel

Statusglow verpflichtet sich zur absoluten Diskretion. Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer des Beratungsverhältnisses hinaus. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind.

Bewerbungsunterlagen und persönliche, schriftlich vorhandene Unterlagen (Eigentum der Kundschaft) werden nach der letzten Beratung dem Kunden zurück gegeben. Als Vertrauensperson untersteht Statusglwo zudem der gesetzlichen Schweigepflicht gemäss Art 28 Schweizerisches Zivilgesetzbuch. Diese Schweigepflicht bleibt auch nach der Beendigung meiner Beratungstätigkeit bestehen.

Kontaktinformationen

Statusglow – Werbeagentur & Internetagentur
Lampestraße 6, 04107 Leipzig

Mail: mail@statusglow.de
Telefon: 0341-12576119